Vorpraktikum / Praxismodul

Bauingenieurwesen

Für den Studiengang Bauingenieurwesen ist ein 12-wöchiges Vorpraktikum erforderlich. Dieses Vorpraktikum sollte möglichst vor Studienbeginn erbracht werden. Spätestens zum 3. Semester muss es vollständig abgeleistet und anerkannt sein. Der fristgerechte Nachweis des gesamten Praktikums ist Sache der Studentin / des Studenten. Es wird empfohlen, sich entsprechend frühzeitig um die Anerkennung zu bemühen, damit die jeweiligen Fristen erfüllt werden können. 

Umweltingenieurwesen

Für den Studiengang Umweltingenieurwesen ist kein Vorpraktikum erforderlich.

Informationen zum Vorpraktikum

Der Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen der Hochschule Darmstadt ist als anwendungsorientierter Studiengang ausgelegt. Zum tieferen Verständnis technischer Vorgänge und fachbezogener Inhalte sind praktische Fähigkeiten für ein erfolgreiches Studium unabdingbar. Die Voraussetzungen hierfür sollen durch das Vorpraktikum geschaffen werden. Im Vordergrund steht hierbei, dass die Praktikanten einen möglichst umfassenden Überblick über die vielfältigen Abläufe des betrieblichen Geschehens erhalten. Dazu gehört neben technischen Inhalten ein aus eigener Anschauung gewonnener Eindruck über:

  • die Organisation betrieblicher Abläufe und Vorgänge sowie
  • das Erleben und Erfassen der sozialen Struktur eines Betriebes.

Das Vorpraktikum muss spätestens bis zum Ende des dritten Semesters erbracht und anerkannt sein. Es wird aber empfohlen, die 12 Wochen Vorpraktikum bereits vor dem Studienbeginn zu absolvieren. Dadurch können sich die Studierenden nach Studienbeginn voll und ganz auf ihr Studium konzentrieren und werden auch in der vorlesungsfreien Zeit nicht vom Praktikum "abgelenkt".

Nur wenn zum Ende des 3. Fachsemesters das vollständige Vorpraktikum anerkannt worden ist, kann an weiteren Prüfungen teilgenommen werden (Prüfungssperre). Dies gilt auch für Prüfungen aus niedrigen Fachsemestern. Es wird dringend empfohlen, den Anerkennungsprozess so früh wie möglich zu durchlaufen.

Die Fristen für die Anerkennung des Vorpraktikums gelten in folgender Form auch für Wechsler von anderen Hochschulen/Universitäten:

  • Wenn Sie in das 3. Fachsemester eingestuft werden, muss das Vorpraktikum bis zum Ende des 3. Fachsemesters anerkannt sein.
  • Wenn Sie in das 5. Fachsemester (oder höher) eingestuft werden, muss das Vorpraktikum zur Einschreibung anerkannt sein. Ohne vollständig anerkanntes Vorpraktikum erfolgt keine Einschreibung. Wechsler vereinbaren diesbezüglich bitte im Vorfeld einen Anerkennungstermin mit dem Vorpraktikumsbeauftragten.

Zur Teilnahme am Anerkennungsverfahren ist ein Einschreiben in den Moodle-Kurs Vorpraktikumsanerkennung (Bachelor Bauingenieurwesen) erforderlich.

Weitere Infos zum Anerkennungsverfahren sowie die Bekanntgabe der Anerkennungstermine finden Sie dort. 

Ein Einschreibeschlüssel ist hierfür nicht nötig.

Welche Unterlagen sind für die Anerkennung erforderlich?

  1. vorausgefüllter Anerkennungsbogen
    • Nur die oberen blau gekennzeichneten Bereiche leserlich ausfüllen.
    • Im Zweifel Felder frei lassen.
  2. Nachweis des Vorpraktikums
    • Entweder: Die vom Betrieb ausgefüllte Vorpraktikumsbescheinigung. Es ist zwingend die hier verlinkte neue Version zu verwenden. Nicht die alte Vorlage aus der Prüfungsordnung (BBPO Anlage 4) verwenden!
    • Oder: Ein qualifiziertes Zeugnis unter Angabe von Tätigkeiten, Dauer, Fehltagen, Wochenarbeitszeit etc.
    • In beiden Fällen: Mit Firmenstempel und Unterschrift mit Benennung von Name und Position des Unterzeichners.
  3. Berichtsheft als gebundenes Arbeitsheft
    • Es sind Wochenberichte anzufertigen.
    • Umfang: 2 DIN A4 Seiten je Woche, z.B. Schriftgröße 11pt
    • Auf eine entsprechende äußere Form ist zu achten (Heftung, Seitenzahlen, Überschriften).
    • Skizzen, Bilder und Fotos sind gewünscht und tragen zum Verständnis des Berichtes bei.
    • Das Berichtsheft ist vom Betreuer im Praktikumsbetrieb gegenzuzeichnen (ggf. mit Benennung von Name und Position des Unterzeichners).

Bei Ausbildungen siehe unten.

Die Vorpraktikumsordnung fordert 12 Wochen Vorpraktikum, von denen mindestens 6 Wochen auf Baustellen des Bauhauptgewerbes zu absolvieren sind. Es können aber auch alle 12 Wochen auf Baustellen des Bauhauptgewerbes erbracht werden. Es ist ein Baustellenpraktikum zu absolvieren, also kein "Bauleitungspraktikum". Die Nähe zu den bauausführenden Menschen, also den Handwerkern, ist hierunter zu verstehen. 

Nicht anerkennungsfähig für die 6 Wochen Bauhauptgewerbe - aber für die verbleibenden 6 Wochen - sind zum Beispiel Büropraktika bei Ingenieur- oder Architekturbüros, Praktika bei Baubehörden oder Praktika im Baunebengewerbe (siehe unten). 

Die Arbeitszeit muss mindestens 40h pro Woche betragen. Bei geringerer Tagesarbeitszeit ist die Praktikumsdauer entsprechend zu verlängern. Urlaubszeiten und Krankheitstage werden nicht auf die Praktikumsdauer angerechnet. Genaueres siehe Vorpraktikumsordnung.

Wichtig für andere Praktika: den Nachweis über den äquivalenten Inhalt anderer Praktika (im Ausland, im Rahmen anderere Ausbildungen, im Rahmen der FOS, u.ä.) ist durch die/den Studierende/n zu erbringen. Hierzu sind entsprechende mindestens gleichwertige Dokumente (Zeugnisse, Berichtshefte u.ä.) vorzulegen. Können diese Dokumente/Nachweise nicht vorgelegt werden, kann keine Anerkennung erfolgen!

Was gehört zum Bauhauptgewerbe und was nicht?

Zum Bauhauptgewerbe gehören:

  • Rohbauarbeiten (Maurerhandwerk, Beton- und Stahlbetonbauarbeiten)
  • Zimmererhandwerk
  • Tiefbau, Straßenbau

Nicht zum Bauhauptgewerbe gehören:

  • Garten- und Landschaftsbau
  • Bauhilfsgewerbe (Fassadenreinigung, Gerüstbau, ...)
  • Ausbaugewerbe (Abdichtungs- und Dämmarbeiten, Dachdeckerei, Elektriker, Estrichleger, Fliesenleger, Glaser, Haustechniker, Installateur, Maler, Schreiner, Tischler, Stuckateur, Trockenbauer, ...)

Im Zweifel sollte rechtzeitig vor Antritt zum Praktikum Rücksprache mit dem Vorpraktikumsbeauftragten des fbbu gehalten werden.

  • unvollständig vorgelegte Unterlagen, zum Beispiel
    • fehlende Bescheinigungen / fehlende Zeugnisse
    • fehlende Wochenberichte
    • unvollständige oder zu kurze Berichtshefte, aber auch bei Vorlage von schlampigen, unordentlichen Unterlagen
    • Täuschungsversuche, zum Beispiel nicht selbst angefertigte Berichtshefte
  • inhaltlich falsche Praktika oder Ausbildungen, zum Beispiel
    • Praktika in den falschen Betrieben (insbesondere kein Bauhauptgewerbe)
    • Ausbildung in einem nicht in der Vorpraktikumsordnung genannten Beruf (dann ggf. teilweise Anerkennung)
    • Täuschungsversuche

Wie ist das bei Studierenden des dualen Studienmodells?

Für das duale Studienmodell gilt, dass das gesamte Vorpraktikum in der Regel im Kooperationsunternehmen zu absolvieren ist - auch wenn dieses nicht zum Bauhauptgewerbe zählen sollte.

Wie ist das bei Wechslern von anderen Hochschulen (auch TU Darmstadt)?

Es hängt davon ab, ob die Vorpraktikumsordnung der jeweiligen Hochschule sich von unserer unterscheidet. Die Anforderungen unserer Vorpraktikumsordnung müssen vollständig erfüllt sein.

Beispielsweise unterscheidet sich die Vorpraktikumsordnung der TU Darmstadt insbesondere an zwei Stellen von unserer, sodass eine direkte Anerkennung nicht möglich ist:

Für die Anerkennung an unserem Fachbereich sind mindestens 6 der insgesamt 12 Wochen auf Baustellen des Bauhauptgewerbes abzuleisten. Zudem sind alle Arbeiten in einem Berichtsheft zu dokumentieren.

Eine ganze Reihe von Ausbildungsberufen sind voll oder teilweise anerkennungsfähig, siehe hierzu Vorpraktikumsordnung.

Neben dem vorausgefüllten Anerkennungsbogen (siehe oben) ist als Nachweis der bestandenen Ausbildung die Vorlage des Prüfungszeugnisses erforderlich. Ein Berichtsheft ist nicht vorzulegen.

Informationen zum Praxismodul

Für die Teilnahme am Praxismodul ist die Anmeldung im Moodlekurs des Studiengangs (Umweltingenieurwesen) bzw. der jeweiligen Vertiefungsrichtung (Bauingenieurwesen) erforderlich. Bitte schreiben Sie sich deshalb rechtzeitig (mindestens ein Semester vor geplantem Beginn der Praxisphase) in den jeweiligen Moodlekurs ein. Im Moodlekurs erhalten Sie auch alle Informationen zum Ablauf, die benötigten Vorlagen und Formulare sowie Kontaktadressen.

Praxismodul UI sowie BI - Schwerpunkt W

Praxismodul BI - Schwerpunkt K

Praxismodul BI - Schwerpunkt B (folgt)

Praxismodul BI - Schwerpunkt V

Wo finden sich Regelungen zum Praxismodul?

Maßgebend sind die Regelungen in den Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung (BBPO) des jeweiligen Studiengangs. Teil der BBPO ist auch eine Praxismodulordnung. Zusammengefasst und erläutert finden Sie diese Regelungen im Moodlekurs zum Praxismodul Ihres Studiengangs bzw. Ihrer Vertiefungsrichtung (siehe "Ablauf und Informationen").

Kontakt

Fachbereich BU - Vorpraktikum

Kommunikation

vorpraktikum.fbb@h-da.de

Fachbereich BU - Praxismodul

Kommunikation

praxismodul.fbb@h-da.de