Fachschaft

Master Umweltingenieurwesen

Abschluss

Master of Engineering; M.Eng.

Studiendauer

3 Semester

Studienbeginn

Winter- und Sommersemester

Studienform

Weiterführender Studiengang

Zusätzliche Anforderungen

qualifizierter Bachelor-Abschluss oder Diplom-Ingenieur

Zulassungsvoraussetzung ist ein qualifizierter Bachelor- oder Diplomabschluss mit einer Gesamtnote von 2,5 oder besser auf dem Gebiet des Umweltingenieurwesens. Studierende mit einem Bachelorabschluss von 180 CP müssen zusätzlich 30 CP erwerben, um die für den Masterstudiengang Umweltingenieurwesen geforderten 300 CP zu erreichen. Studierende mit einem Bachelorabschluss ohne Praxismodul, das eine Praxisphase von mindestens 12 Wochen umfasst, müssen noch ein entsprechendes Modul nachholen.

Eine detaillierte Darstellung der Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der Prüfungsordnung (BBPO).

Der effiziente und schonende Umgang mit Ressourcen wird immer wichtiger. Ziel ist, Rohstoffe möglichst häufig wiederzuverwenden, sie damit lange im Stoffkreislauf zu halten und abschließend das energetische Potenzial zu nutzen, etwa durch Verbrennung oder Vergärung. Umweltingenieurinnen und Umweltingenieure denken dies bei Planung, Bau und Betrieb von Recycling-, Biogas- oder Kläranlagen sowie weiteren umwelttechnischen Anlagen mit; die Anforderungen werden insgesamt aber immer komplexer. Im Master-Studiengang Umweltingenieurwesen vertiefen die Studierenden ihre Fachkenntnisse und erwerben umfassende Kompetenzen zur Übernahme anspruchsvoller Führungs-, Forschungs-, Entwicklungs- und Gestaltungsaufgaben im Umweltingenieurwesen. Ein besonderes Augenmerk legen sie hierbei auf die zunehmend an Bedeutung gewinnenden Aspekte Anlagensicherheit und Arbeitsschutz bei Planung, Bau und Betrieb umwelttechnischer Anlagen ergänzt um Fachkenntnisse umweltrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Aspekte und der Umwelt- und Nachhaltigkeitsbewertung.

Studierende in der Vertiefungsrichtung Wasser und Umwelt oder im Studiengang Umweltingenieurwesen mit Interesse an den Wasser-Fächern können sich in einem Informations-Moodle-Kurs einschreiben, über den z.B. spezielle Ankündigungen, Infos zu Abschlussarbeiten oder Stellenanzeigen verteilt werden.

Der Masterstudiengang Umweltingenieurwesen ist so aufgebaut, dass sich die Studierenden schnell spezialisieren können. Einen großen Anteil haben wie im späteren Berufsalltag Praxisphasen mit realen Projekten. Vertieft wird das Wissen in Seminaren, Vorlesungen, Übungen und Laboren. Interdisziplinäre Module weiten den Blick für gesellschaftliche Dimensionen des Berufs. Im Abschluss-Semester wird die Masterarbeit verfasst.

Das Studium ist in Module untergliedert.

  • A-Module: Vertiefungs- und Fachmodule mit einem hohen Anteil an Eigenleistung. Es handelt sich hierbei häufig um eigenständig zu bearbeitende Projekte.
  • B-Module: Vorbereitende Vertiefungs- und Fachmodule mit meist seminaristischem Unterricht. Ziel ist in der Regel die fachliche Vorbereitung auf die A-Module.
  • B-Module: Aus dem gesamten Studienangebot der Hochschule Darmstadt zu wählen. Ziel ist die Stärkung der fachübergreifenden Kompetenzen nach dem Ansatz des Studiums Generale. Die Module dürfen inhaltlich nicht dem Studiengang zuzurechnen sein.

1. und 2 Semester je

3. Semester

  • 30 CP Mastermodul / Masterthesis

Laut einer Studie des Umweltbundesamts zu „Green Economy“-Stellenanzeigen sind umwelttechnische Spezialisierungen in der Wasser- und Abfallwirtschaft, Abfallentsorgung und bei der Beseitigung von Umweltverschmutzungen besonders gefragt. Neben vielfältigen Tätigkeiten im Inland eröffnet die weltweite Nachfrage an Umwelttechnik auch Perspektiven, im Ausland tätig zu sein. Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Umweltingenieurwesen haben demnach sehr gute berufliche Perspektiven:

  • In der gesamten Wasser-/Abwasser, Kreislaufwirtschafts- und Umweltbranche sowie in weiteren Industriebereichen
  • Im Anlagenbau und -betrieb sowie in Ingenieurbüros
  • In der öffentlichen Verwaltung, dort etwa bei Betreibern von Kläranlagen und Wasserwerken, bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, in Genehmigungs- und Überwachungsabteilungen in den Regierungspräsidien und Ministerien sowie bei Verbänden