QSL-Mittel Kommission
Wichtige Information: Keine QSL-Anträge für das Sommersemester 2021 möglich
Das neue „Gesetz zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre an hessischen Hochschulen (QSL-Gesetz)“ ist in Kraft getreten und betrifft QSL-Leistungen ab 1. Januar 2021. Das alte QSL-Gesetz wurde Ende 2020 außer Kraft gesetzt, einschließlich der QSL-Vergabekommission. Bereits genehmigte QSL-Anträge behalten weiterhin Gültigkeit.
Die Zusammensetzung der neuen QSL-Gremien sowie Hinweise zur Mittelvergabe in den einzelnen Fachbereichen sind abzuwarten.
- Für das Sommersemester 2021 können deshalb (vorerst) keine QSL-Anträge eingereicht werden. Sobald wieder Anträge möglich sind, wird rechtzeitig informiert. Das Dekanat steht bei Rückfragen gerne zur Verfügung.
- Damit entfällt der für den 20. April 2021 (14:15 Uhr) im Terminplan ausgewiesene QSL-Sitzungstermin.
Die Gremiendokumente und Protokolle zu den Sitzungen sind nur für Angehörige des Fachbereichs Bau- und Umweltingenieurwesen sichtbar. Bitte loggen Sie sich auf der Website ein.
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Vorsitzender
Prof. Dr. Werner Friedl
Fachbereichssekretariat
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