Die Selbstverwaltungsgremien des Fachbereichs
Die Mitglieder der Hochschule haben das Recht und die Pflicht, nach Maßgabe des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) und der Grundordnung an der Selbstverwaltung mitzuwirken (§ 9 Abs. 2 HHG).
Die wichtigsten eingesetzten Arbeitsgruppen sind:
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